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Adressauskünfte

Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerkontrolle zu richten. Dies kann in Form eines Briefes, per Fax oder E-Mail erfolgen.

Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.

Es dürfen keine Adressauskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt werden.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

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