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Hundehaltung

Anmeldung von Hunden
Das Halten eines mehr als drei Monate alten Hunden muss spätestens 10 Tage nach der Übernahme oder den Import durch den neuen Halter / die neue Halterin auf diesen/diese registriert werden. Dazu muss der neue Halter / die neue Halterin zur Abteilung Finanzen, um einen Account bei der Hundedatenbank Amicus zu beantragen. Mit diesem Schreiben, dem Hund und dessen Heimtierausweis geht es dann in die tierärztliche Praxis, wo der Hund in Amicus registriert wird.

Wird ein Hund weggegeben oder stirbt, muss dies ebenfalls innert 10 Tagen bei der Abteilung Finanzen und bei Amicus gemeldet werden.

Pro Hund und Jahr kann bei der Abteilung Finanzen kostenlos 1 Rolle Robidog-Säcke bezogen werden.

Hundetaxe
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt pro Jahr CHF 120.00. Sie wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April von der Abteilung Finanzen erhoben (Hundesteuerjahr von 1. Mai bis 30. April).

Hunde mit bestimmten Aufgaben, sind von der Hundetaxe befreit:
• einsatzfähige Schweisshunde
• einsatzfähige Rettungshunde (IRO, ARS)
• einsatzfähige Blindenführhunde
• einsatzfähige Assistenzhunde
• Diensthunde von Militär, Polizei und Grenzschutz
• einsatzfähige Herdenschutzhunde und Koppelgebrauchshunde auf direktzahlungsberechtigten Betrieben
• Hunde, die offiziell für öffentliche Aufgaben ausgebildet und eingesetzt werden (z.B. Seuchenschutz, Artenschutz)

Je nach Einsatzfeld, müssen die Hunde bestimmte Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben und es müssen Bestätigungen von offiziellen Stellen vorliegen.

Nicht befreit von der Hundetaxe sind z.B. Schulhunde und Therapiehunde.

Listenhunde
Im Kanton Aargau sind folgende Rassen und deren Mischlinge bewilligungspflichtig:
• Pitbull Terrier
• American Staffordshire Terrier
• Staffordshire Bullterrier
• Bullterrier
• Rottweiler

Zu den typischen Mischlingen dieser Rassen gehören z.B. American Bully und Exotic Bully, welche damit ebenfalls bewilligungspflichtig sind. Ist sich ein Hundehalter / eine Hundehalterin nicht sicher, ob sein/ihr Hund zu den oben genannten Rassen gehört, muss er/sie sich beim Veterinärdienst melden. Eine Halteberechtigung muss vor der Anschaffung des Hundes beantragt und gutgeheissen werden. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Halteberechtigung beantragen wollen, finden Sie auf dem Smart Service Portal. Listenhunde, die zu Besuch im Kanton Aargau sind, müssen an der Leine geführt werden (Leinenpflicht). Bei Spaziergängen mit mehreren Hunden, muss eine Person nur für den Listenhund verantwortlich sein (Einzelführpflicht).

Zugehörige Objekte

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