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Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder über den Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.

Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
  • der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
  • die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
  • das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
  • das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.

Urnenöffnungszeiten:

Sonntag: 09.00 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus
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