Briefliche Stimmabgabe
Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
- der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
- die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
- das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
- das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.
Urnenöffnungszeiten:
Sonntag: 09.00 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus