Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Neuausschreibungen
- Bei den Rampen der Personenunterführung Kornweg: Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen öffentlicher Dienst
- Einmündung rückwärtige Erschliessungsstrasse in den Flurweg: Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft
- Einmündung Dottikerstrasse in die rückwärtige Erschliessungsstrasse: Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst Dottikerstrasse Nr. 3 - 13 sowie Land- und Forstwirtschaft
- Einmündung Dottikerstrasse in die rückwärtige Erschliessungsstrasse: Zonensignale Tempo 30 und Ende-Zone Tempo 30
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 6. Juni 2025 bis 7. Juli 2025 beim Gemeinderat, Kirchrain 1, 5504 Othmarsingen, schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.