Grabräumung
Nach Ablauf der Ruhezeit gemäss § 15 des Bestattungs- und Friedhofreglementes Othmarsingen werden ab anfangs Oktober 2025 auf dem Friedhof Othmarsingen Gräber abgeräumt. Es handelt sich dabei um die zweithinterste Reihe der Gemeinschaftsgräber der Jahre 1995 bis 1998.
Die Angehörigen können bis spätestens 30. September 2025 die Pflanzen und Gegenstände etc. entfernen. Nach Ablauf der Räumungsfrist fällt das Verfügungsrecht über verbliebene Gegenstände ohne Entschädigungspflicht an die Gemeinde. Die Grabplatten, welche alle im Eigentum der Einwohnergemeinde sind, werden durch den Friedhofgärtner/Bildhauer entfernt.