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Identitätskarte und Schweizer Pass

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde beantragt werden. Dazu müssen Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Bei Ihrem Besuch wird das Antragsformular ausgefüllt. Es muss durch Sie unterzeichnet werden. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.

Bringen sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • bisherige Identitätskarte (sofern nicht mehr vorhanden, ist eine Verlustanzeige, ausgestellt durch eine Schweiz. Polizeistelle, vorzuweisen)
  • ein aktuelles Passfoto (ab Geburt); beachten Sie bitte die Richtlinien.
  • Gebühren (die Gebühren sind bei der Antragstellung am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen).
 
Identitätskarte Gültigkeitsdauer Gebühren
     
Erwachsene 10 Jahre CHF 70.00
Minderjährige   5 Jahre CHF 35.00

Schweizer Pass

Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken.

Bestellmöglichkeiten

Der Pass 10 und das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) müssen beim Passamt Aarau beantragt werden (via Internet www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter Tel. 062 835 19 28). Es erfolgt keine Antragsstellung bei der Gemeinde mehr. Eine vorgängige Terminvereinbarung mit dem Passamt Aarau (Tel. 062 835 19 28) ist unerlässlich. Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen.
          

Pass 10 Gültigkeitsdauer Gebühren Pass 10 Gebühren Kombiangebot
(Pass 10 und ID)
       
Erwachsene 10 Jahre CHF 145.00 CHF 158.00
Minderjährige   5 Jahre CHF   65.00 CHF   78.00

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle oder beim Passamt Aarau ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

Zugehörige Objekte

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