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Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

27. Juli 2026

Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben nach einer erneuten Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 4 "gross" auf die Stufe 5 "sehr gross" zu erhöhen. Denn ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. In den kommenden Tagen ist mit stetig steigenden Temperaturen zu rechnen.

Absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12.00 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Antworten auf häufige Fragen zum absoluten Feuerverboten finden Sie hier:
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Merkblatt für die Gefahrenstufe 5 (PDF, 698 kB) Download 0 Merkblatt für die Gefahrenstufe 5
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