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Vorübergehende Verkehrsbeschränkungen

18. Dezember 2025

Für die Dauer der Baustelle „Mehrfamilienhäuser Hübel“ von Januar 2026 bis voraussichtlich Ende 2027 werden gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Einmündung Dottikerstrasse in Ebnet

  • Signal 2.13 „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ mit Zusatztext „ausgenommen Zubringerdienst Ebnet und Heuerweg sowie Landwirtschaft“

Einmündung Waaggasse in Ebnet

  • Signal 2.13 „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ mit Zusatztext „ausgenommen Zubringerdienst Ebnet und Landwirtschaft “

Einmündung Dottikerstrasse in Heuerweg

  • Signal 2.02 „Einfahrt verboten“

Heuerweg ab Liegenschaft Heuerweg 12

  • Signal 4.08 „Einbahnstrasse“

Temporäre Einmündung Dottikerstrasse in Ebnet auf Parzelle 611

  • Signal 2.01 „Allgemeines Fahrverbot ausgenommen Baustellenverkehr“

Temporäre Einmündung Ebnet in Dottikerstrasse auf Parzelle 611

  • Signal 2.01 „Allgemeines Fahrverbot“

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat 5504 Othmarsingen schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung gestützt auf § 46 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes aus Gründen der Verkehrssicherheit entzogen.

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