Feuerungskontrolle Messperiode 2025
Feuerungskontrolle Messperiode 2025
(mit neuer kantonaler Regelung bezüglich Messperiode im Kalenderjahr)
Gemäss Richtlinien der Eidg. Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Gemeinde verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Abgasmessungen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2 (liberalisierte Kontrolle). Betreiber von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe bis 1 MW Leistung können zwischen zwei Varianten wählen:
Variante 1
Messung durch den amtl. Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum Preis von
Ölbrenner einstufig CHF 50.--
Ölbrenner zweistufig CHF 65.--
Administration, Messgerät,
Fahrzeugkosten CHF 26.--
Barzahlungsrabat CHF 5.--
Die Preise verstehen sich exkl. 8.1% MwSt
In der Gemeinde ist für messpflichtige Anlagen folgender Feuerungskontrolleur verantwortlich: Beat Byland, Othmarsingen, 079 208 24 67.
Variante 2
Messungen durch das Servicegewerbe müssen bis spätestens am 31. Dezember 2025 durchgeführt sein. Messungen die durch das Servicegewerbe (Variante 2) erfolgen, sind vignettenpflichtig.
Ab dem 10. November 2025 wird Beat Byland mit den Messungen beginnen.
Gasheizungen sind erst in der Messperiode 2027 wieder messpflichtig.