Heimatausweis für auswärtigen Wochenaufenthalt
Als Wochenaufenthalt gilt der Aufenthalt einer Person, welche die Arbeitstage am Arbeitsort und die wöchentliche Freizeit (in der Regel das Wochenende) bei ihrer Familie verbringt. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig und ausnahmslos sein.
Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Er ist bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 887 45 45 | einwohnerkontrolle@othmarsingen.ch |