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Hundekontrolle und Leinenpflicht

15. April 2024

Hundekontrolle 2024
Alle Hunde ab drei Monate sind nach dem kantonalen Hundegesetz meldepflichtig. Personen, die einen neuen Hund halten, haben diesen bei der Abteilung Finanzen anzumelden.

Den Haltern wird im Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024/25 im Betrag von CHF 120.00 zugestellt (Hundejahr 1. Mai 2024 bis 30. April 2025).

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, ist dies bis am 30. April 2024 der Abteilung Finanzen, Telefon 062 887 45 40 oder finanzverwaltung@othmarsingen.ch zu melden.

Neu sind aufgrund der Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HUV) folgende Hunde von der Hundetaxe befreit: Herdenschutzhunde, Herdengebrauchshunde und Hunde, die für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Für die Befreiung muss bis am 30. April 2024 ein entsprechender Nachweis bei der Abteilung Finanzen eingereicht werden.

 

Hunde an der Leine führen
Vom 1. April bis 31. Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Die Hunde sind deshalb zum Wohle und Schutz der Jungtiere in dieser Zeit im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Die temporäre Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift und im ganzen Kanton gültig.

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