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Verfallsanzeigen Steuern 2023

14. September 2023

Die Steuerpflichtigen erhalten im September die Verfallanzeigen der noch offenen provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023. Damit wird über die (noch) geschuldeten, provisorischen Steuern der aktuellen Steuerperiode informiert. Die provisorischen Steuern 2023 sind bis spätestens am 31. Oktober 2023 zahlbar. Ab dem 1. November 2023 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % erhoben. Offene Steuern werden im Monat November gemahnt. Die Mahngebühr beträgt CHF 35.00. Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag wesentlich zu hoch oder zu tief sein, ist mit der Abteilung Steuern, 062 887 45 44 oder steueramt@othmarsingen.ch, Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.

Wer die Steuern nicht vollständig bis am 31. Oktober 2023 bezahlen kann, hat sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen, 062 887 45 40 oder finanzverwaltung@othmarsingen.ch, zu melden, damit ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden kann. Für die Bezahlung der Steuern 2023 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden. Der Gemeinderat dankt für die fristgerechten Steuerzahlungen.

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