Feuerungskontrolle Messperiode 2023
Gemäss Richtlinien der Eidg. Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Gemeinde verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Abgasmessungen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2 (liberalisierte Kontrolle). Betreiber von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe bis 1 MW Leistung können zwischen zwei Varianten wählen:
Variante 1
Messung durch den amtl. Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum Preis von
Gasheizung | CHF 35.-- |
Ölbrenner einstufig |
CHF 45 .-- |
Öl-/Gasbrenner zweistufig | CHF 65.-- |
Administration, Messgerät, Fahrzeugkosten | CHF 26.-- |
Barzahlungsrabatt | CHF 6.-- |
Die Preise verstehen sich exkl. 7.7% MwSt.
In der Gemeinde ist für messpflichtige Anlagen folgender Feuerungskontrolleur verantwortlich: Beat Byland, Othmarsingen, 079 208 24 67.
Variante 2
Messungen durch das Servicegewerbe müssen bis spätestens am 31. Dezember 2023 durchgeführt sein. Messungen, die durch das Servicegewerbe (Variante 2) erfolgen, sind vignettenpflichtig.
Ab dem 1. November 2023 wird Beat Byland mit den Messungen beginnen.