Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Neuausschreibung
Zonensignale Tempo 30 und Ende-Zone Tempo-30 in folgenden Gebieten:
- Kehrgasse
- Oelberg mit Nussbaumweg
- Mattenweg West
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 2. Juni 2023 bis 3. Juli 2023 beim Gemeinderat, Kirchrain 1, 5504 Othmarsingen schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.