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Heimatausweis für auswärtigen Wochenaufenthalt

Wenn sich eine Person vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der sie Hauptwohnsitz hat, aufhalten will, hat sie Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis.

Als Wochenaufenthalt gilt der Aufenthalt einer Person, welche die Arbeitstage am Arbeitsort und die wöchentliche Freizeit (in der Regel das Wochenende) bei ihrer Familie verbringt. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig und ausnahmslos sein.

Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit zu verlängern. Er ist bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen.

Preis

20.00

Zugehörige Objekte

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