Zahlungsschwierigkeiten / Stundungs- und Ratengesuche
Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Wichtig ist, dass Sie bei Zahlungsschwierigkeiten früh genug mit uns in Kontakt treten, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Finanzen | 062 887 45 40 | finanzverwaltung@othmarsingen.ch |