Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Brugg.
Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungsfrist verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ag.ch/ravbrugg
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