Todesfälle
Tod zu Hause infolge Krankheit
Tritt der Tod zu Hause ein, ist sofort der Hausarzt zu benachtrichtigen, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss beim Bestattungsamt des Todesortes abgegeben werden. Bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt anzurufen.
Tod infolge eines Unfalls
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls muss unverzüglich über Tel. 117 die Polizei benachrichtigt werden (Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).
Tod im Spital oder im Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten. Die Angehörigen haben trotzdem noch persönlich beim Bestattungsamt vorzusprechen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei / Sozialdienst / Bestattungsamt | 062 887 45 50 | gemeindekanzlei@othmarsingen.ch |