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Todesfälle

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauf folgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummern erhalten Sie unter Telefonnummer 062 887 45 50.

Tod zu Hause infolge Krankheit

Tritt der Tod zu Hause ein, ist sofort der Hausarzt zu benachtrichtigen, welcher die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss beim Bestattungsamt des Todesortes abgegeben werden. Bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt anzurufen.

Tod infolge eines Unfalls

Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls muss unverzüglich über Tel. 117 die Polizei benachrichtigt werden (Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden).

Tod im Spital oder im Heim

Die Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die hier erwähnten Formalitäten. Die Angehörigen haben trotzdem noch persönlich beim Bestattungsamt vorzusprechen.

Zugehörige Objekte

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