Kopfzeile

Inhalt

Bauvorhaben

Wer bauen will - neu bauen, umbauen oder anbauen - muss eine Menge von Vorschriften und Reglementen beachten. Diese können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es ist deshalb ratsam, sich mit diesen Vorschriften vertraut zu machen, bevor man ein Bauvorhaben plant. Dadurch können unter Umständen Komplikationen und Mehrkosten vermieden werden.

Die Bau- und Nutzungsordnung sowie die Baugesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@othmarsingen.ch / 062 887 45 50) oder die Regionalen Technischen Betriebe, Wildegg (info@rtb-wildegg.ch / 062 887 80 60)

Zugehörige Objekte

Icon