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Steuerkommission

Die Steuerkommission beurteilt die Steuerpflicht und nimmt die Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern vor und behandelt die Einsprachen. Die Veranlagung wird in der Regel durch eine Delegation der Steuerkommission, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär und dem Leiter Steuern vorgenommen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Veranlagung durch die Gesamtsteuerkommission (Vorladungsbegehren, vorbestimmte ausgewählte Fälle, welche die Delegation der Gesamtkommission von sich aus vorlegt). Der Gesamtkommission gehören die kantonale Steuerkommissärin, der Leiter Abteilung Steuern sowie 3 vom Volk gewählte Gemeindevertreter und 1 Ersatzmitglied an.

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Steuerkommission
Kirchrain 1
5504 Othmarsingen

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