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Ortsbürgergemeinde Othmarsingen

 

Erholungswald und Waldinformationsprojekt (WIP)

Wer kennt ihn nicht: den Wald als Naherholungsgebiet und Fitnesscenter, als Le­bensraum und Refugium für unzählige Pflanzen- und Tierarten, als nachhaltige Quelle des erneuerbaren Rohstoffs und Energieträgers Holz, als Kohlenstoffspeicher und notabene als Sauerstoff- und Trinkwasserproduzent.

Die Ortsbürger als Waldeigentümer wollen solche Lücken mit dem Waldinformationsprojekt 2011-2014 (WIP) schliessen. An wichtigen Waldeingängen stehen neue Informati­onstafeln, wo sich interessierte Waldbesucher mit einer Faltbroschüre (Leporello mit Waldplan) über Natur und Kultur im Waldgebiet orientieren können. Die für Spaziergänge empfohlenen Waldwege sind benannt und markiert; sie geben zum Teil auch Hinweise auf Lokalnamen.

Waldknigge Lenzia

Waldhaus Bureberg

Im Gebiet Berg kann das Waldhaus Bureberg gemietet werden (Online Schalter). Das Reglement über die Benützung des Waldhauses Bureberg finden Sie hier. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Geissbühler zur Verfügung:

Hugo Geissbühler
Panoramaweg 31 B
5504 Othmarsingen

Tel.: 076 560 06 05
E-Mail: hugogeissbuehler@bluewin.ch


Forst- und Ortsbürgerkommission (FOK) der Ortsbürgergemeinde Othmarsingen

Zuständigkeiten

Die Forst- und Ortsbürgerkommission (FOK) hat den Status einer vorberatenden Kommission. Die in ihre Zuständigkeit fallenden Geschäfte unterzieht sie einer eingehenden Prüfung, erstattet dem Gemeinderat Bericht und Antrag, führt und überwacht diese gemäss den ihr zustehenden Kompetenzen. Dabei sind die sachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und die einschlägigen Reglemente einzuhalten.

Aufgaben

  • Betreuung des Forst- und Ortsbürgerwesens
  • Sicherstellen der langfristigen Waldbewirtschaftung und Waldpflege
  • Förderung des Ortsbürgerwesens und kulturelle Anlässe im Dorf
  • Sicherstellen der langfristigen und nachhaltigen Planung im Bereich Finanzen der Ortsbürgergemeinde und der Waldbewirtschaftung
  • 2 Mitglieder im Forstlichen Ausschuss des Forstbetriebes Forstdienste Lenzia
  • Geschäfte für Gemeinderatsentscheide vorbereiten


Organisation der Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinden stellen die älteste Organisation der Aarg. Gemeinwesen dar, aus welchen sich mit der Aarg. Staatsverfassung vom 15. April 1831 langsam die Einwohnergemeinden entwickelten.

Die Ortsbürgergemeinde Othmarsingen besteht aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechtes sind und ihren gesetzlichen Wohnsitz in Othmarsingen haben.

Sie hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens: Liegenschaften, Grundstücke, Wald, Kiesgrube, Kapitalien, usw.

Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegt ihr im Weiteren:

  1. Die Förderung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung kultureller und sozialer Werke der Gemeinde Othmarsingen.
  2. Die Beteiligung an den Bestrebungen zur Erhaltung und Verschönerung des Dorf- und Landschaftsbildes von Othmarsingen.
  3. Die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selbst stellt.

 

 

 

 

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